Durch ein Versäumnis im Waffengesetz ist der Verkauf von Magazinen in Belgien an keine Auflagen gebunden. Justizminister Koen Geens (CD&V) will dieser Praxis einen Riegel vorschieben.
Die föderale Staatsanwaltschaft hat bereits wiederholt auf den Umstand hingewiesen, dass Terroristen in Belgien in gewöhnlichen Waffengeschäften Magazine erwerben können. So konnte sich der Brüsseler Attentäter Khalid al Bakraoui auf legale Weise mit 31 Magazinen endecken.
Das geltende Waffengesetz verbietet lediglich den Verkauf der Munition an Personen ohne gültigen Waffenschein. Der Text müsste deshalb lediglich um die beiden Worte "und Magazine" ergänzt werden, sagte Geens die Initiative.
b/rkr/sh - Foto: Boris Roessler, epa