Vor einem Jahr hatte das Verfassungsgericht die Regelung aufgehoben, laut der Straftäter im Rahmen einer gütlichen Einigung Geld zahlen konnten, um einen Prozess zu vermeiden. Der Gerichtshof war der Ansicht, dass die Regelung dem Gleichheitsprinzip und dem Recht auf einen ehrlichen Prozess widersprach.
Ein neues Gesetz soll die Möglichkeit des Freikaufs wieder beinhalten, es ist aber noch in Bearbeitung. Bis dahin wird den Staatsanwaltschaften eine Übergangsregelung gewährt, die den Richtern mehr Gewicht gibt. Das teilen die fünf Generalprokuratoren in Belgien in einem Rundschreiben mit.
vrt/jp