Vor einem Lütticher Gericht in erster Instanz wollen zwei Anwälte die Klage von Studentenvertretern einreichen. Die Studenten wollen den Test nicht schreiben, zu dem sie der Föderalstaat zwingen möchte.
Grund für die Weigerung sind die Quoten, die dem Test seine Berechtigung geben. Mit dem Test sollen nämlich nur so viele Studenten ins zweite Studienjahr aufgenommen werden, wie später, am Ende des Studiums, auch eine Zulassungsnummer als praktizierender Arzt bekommen können.
Anders ausgedrückt: Nur so viele Studenten sollen den Sprung von Jahr eins nach Jahr zwei des Studiums schaffen, wie es auch neue Inami-Nummern am Ende des Studiums geben wird. Für den diesjährigen Test wäre also die Zahl der Inami-Nummern ausschlaggebend, die der Föderalstaat für 2022 festgelegt hat.
Problem
Der Föderalstaat hat das nicht gemacht. Noch weiß keiner, wie viele Inami-Nummern 2022 vergeben werden. Folglich kann auch keiner sagen, wie viele Studenten ins zweite Studienjahr kommen dürfen, um nicht zu viele Mediziner für zu wenig Inami-Nummern auszubilden.
Für Anwältin Aurélie Kettels, die die Studenten vor Gericht vertreten wird, ist deshalb klar: Es gibt keine Norm, um irgendetwas zu beschränken, und deshalb auch keinen Grund, das Auswahlverfahren zu organisieren. Dieses Jahr habe der Föderalstaat keine Quote bestimmt. Und auch die Regierung der französischen Gemeinschaft habe keine neue Quote beschlossen. Folglich könne auch kein Test stattfinden. Denn man habe ja keine Zahl an der Hand um zu sagen "Du kannst weiterstudieren, du aber nicht".
An dieser Tatsache ist nichts zu rütteln. Deshalb werden auch die Chancen für die Studenten gut eingeschätzt, mit ihrer Klage vor Gericht Erfolg zu haben. Zumal schon im Herbst eine Klage gegen dieses Auswahlverfahren am Ende des ersten Studienjahrs erfolgreich war: Damals hatten die Studenten geklagt, die den Test im Juni 2016 nicht bestanden hatten, also nicht für das zweite Studienjahr zugelassen worden waren.
Maxime Mori, Präsident des Verbands der französischsprachigen Studenten FEF, erinnert sich daran wie folgt: "Vergangenes Jahr haben wir nach dem Test gewonnen, weil die Zahlen, auf deren Grundlage die freien Plätze für die Studenten festgelegt worden waren, nach Auffassung des Staatsrats unzureichend begründet waren."
Peinlicher Fehler
Unzureichend begründet im vergangenen Jahr, gänzlich fehlend in diesem Jahr. Ein peinlicher Fehler des Föderalstaats? Die zuständige Gesundheitsministerin Maggie De Block weist das zurück. Die Quoten, dafür seien die Gemeinschaften zuständig. Im Falle der Französischen Gemeinschaft Minister Marcourt. Den müsse man fragen.
Ein Streit also mal wieder um die Kompetenz. Den Maggie De Block umso einfacher nach Namur verschieben kann, weil sich die Flamen nicht beschweren. Die Tageszeitung Le Soir gibt dafür zwei Gründe an: Erstens sei man in Flandern schon viel Länger das Aussieben von Medizinstudenten gewohnt. Zweitens gäbe es auch kaum Überschüsse im ersten Studienjahr.
Was die Klage jetzt konkret für die Medizinstudenten an französischsprachigen Unis bedeutet? Erstmal nichts. Die Sache soll am 14. Juni am Lütticher Gericht verhandelt werden. Schon sechs Tage später soll der Test stattfinden. Lernen ist daher sowieso angesagt, um allen Eventualitäten vorzubeugen.
Kay Wagner - Illustrationsbild: Aurore Belot/BELGA