Belgien war nach den Niederlanden das zweite Land, in dem die aktive Sterbehilfe erlaubt wurde, allerdings unter sehr strengen Bedingungen. So muss sich der Patient in einer medizinisch aussichtslosen Lage befinden und große Qualen leiden.
Jedes Jahr gibt es in Belgien 2.000 Anfragen auf Sterbehilfe, einen Großteil davon in Flandern.
vrt/est - Illustrationsbild: Jorge Dirkx/BELGA