Für die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus ist in Zukunft nicht mehr die Ausländerbehörde zuständig, sondern das Flüchtlingskommissariat. Die Regularisierungs-Prozedur darf künftig noch höchstens ein Jahr dauern. Abgewiesene Asylbewerber können sich an eine noch zu schaffende Rechtsabteilung für Ausländer wenden. Eine Berufung in letzter Instanz kann beim Staatsrat eingereicht werden. Die Opposition stimmte gegen das neue Gesetz. Sie forderte u.a., dass der Zugang zum Staatsrat erschwert werden müsse, und glaubt nicht, dass es möglich sein wird, die 36.000 Asylanträge, die noch nicht bearbeitet wurden, bis zum Jahresende zu behandeln.
Kammer verabschiedet neues Asylrecht
Die Kammer hat gestern Abend das neue Asylrecht verabschiedet, das die Prozedur für Asylbewerber festlegt.