Das Personal der Haftanstalten hatte wegen unzumutbarer Arbeitsbedingungen und gegen die Überfüllung der Gefängnisse gestreikt. Dies hatte eine ganze Reihe Einschränkungen für die Gefängnisinsassen zur Folge.
So konnten sie lange Zeit keine Besuche empfangen, weder von den Anwälten noch von der Familie. Zudem gab es Probleme bei der Verteilung des Essens, Duschen waren nicht zugänglich.
Der Staat wird den Klägern mindestens 250 Euro pro Streiktag beziehungsweise maximal 5.000 Euro pro Person zahlen müssen.
belga/cd - Bild: Dirk Waem (belga)