In solchen Fällen soll das Berufsgeheimnis nicht mehr greifen. Die Verpflichtung würde in die Strafprozessordnung einfließen. Betroffen sind unter anderem Mitarbeiter von öffentlichen Sozialhilfezentren, Asylunterkünften und Krankenkassen. Der Gesetzentwurf, der von der N-VA eingebracht wurde, wird sowohl von der Mehrheit als auch von der Oppositionspartei CdH unterstützt.
Rund 50 Vertreter von Sozialarbeitern, einige Abgeordnete und Vertreter der Menschenrechtsliga haben am Donnerstagmittag vor dem föderalen Parlament gegen den Gesetzesentwurf protestiert. Die Kritik richtet sich dagegen, dass mit dem Wissen um eine Verpflichtung das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Sozialarbeiter und Klient untergraben würde. Sozialarbeiter könnten sich ohnehin an die Polizei wenden, wenn sie das für nötig erachteten. Zudem sei der Text der Vorlage unklar.
rtbf/belga/est/fs - Foto: Laurie Dieffembacq/Belga