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Zu schnell gefahren? Die korrigierten Geschwindigkeiten sind ausschlaggebend

25.04.201711:15
Radargerät auf dem Brüsseler Ring
Illustrationsbild: Nicolas Maeterlinck/Belga

Die Polizeigerichte, die über Geschwindigkeitsübertretungen befinden müssen, werden künftig die korrigierte Geschwindigkeit in Betracht ziehen müssen. Das geht aus einem Urteil des Kassationshofs hervor.

Wie Het Laatste Nieuws und De Morgen schreiben, hatte ein Autofahrer eine Beschwerde beim Kassationshof eingereicht. Er war zuvor von einem Polizeigericht verurteilt worden, weil er mit 93 Stundenkilometern durch ein Wohngebiet gerast war. Der Richter hatte aber nicht die auf 87 Stundenkilometer korrigierte Geschwindigkeit berücksichtigt.

Da die Blitzen die Geschwindigkeit nicht präzise messen, wird eine Fehlerquote berechnet: Das ist dann die korrigierte Geschwindigkeit. Bislang konnten die Polizeigerichte beide Geschwindigkeiten in Betracht ziehen. Den Zeitungen zufolge könnte das Urteil des Kassationshofes zur Folge haben, dass künftig mehr Verkehrsrowdies einem Führerscheinentzug entkommen.

belga/cd - Illustrationsbild: Nicolas Maeterlinck/BELGA

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