Es ist die belgische Verfassung, die die verpflichtende Meldung eines Gebetsorts an die wallonischen Behörden unmöglich macht. Die belgische Verfassung garantiert Versammlungs- und Religionsfreiheit. Alle tatsächlich existierenden Gebetsorte in dem Register zu versammeln, scheint also von vornherein utopisch zu sein.
Dem wallonischen Minister für Lokalrecht, Pierre-Yves Dermagne, ist diese Unzulänglichkeit bewusst. Einen Nachteil sieht er darin jedoch nicht - oder er will ihn nicht sehen oder er macht einfach gute Miene zum bösen Spiel. Er gibt zu:
Menschen, die sich für religiöse Praktiken zusammenschließen und das geheim machen wollen, werden das weitermachen können. Aber diejenigen, die sich unter dem neuen Dekret nicht in das Register einschreiben, werden nicht anerkannt werden können und werden durch dieses Verhalten den Verdacht der Behörden auf sich lenken.
Mit diesem Verdacht meint der PS-Politiker Dermagne Dinge, die gegen das Interesse des belgischen Staats oder der Allgemeinheit verstoßen. Klar, wen er von den sechs anerkannten Religionsgemeinschaften in Belgien, nämlich Katholiken, Protestanten, Juden, Anglikaner, Moslems und Orthodoxe, damit vor allem meint: die Moslems und ihre Moscheen.
Finanzierung offenlegen und französische Sprache verwenden
Hier liegt vieles oft im Dunkeln, von der Finanzierung bis hin zu dem, was in den Moscheen gepredigt wird. Deshalb sollen sich alle Gebetsorte, die sich in das neue Register eintragen, zu folgenden Dingen verpflichten: ihre Finanzierung offenzulegen, in ihren Mauern die französische Sprache zu verwenden und eine Erklärung abzugeben, sich an die demokratischen Werte zu halten. Nur diejenigen Gebetsorte, die das tun und sich in das Register eintragen, sollen künftig auch öffentliche Finanzhilfen für Gebäude und Gemeinschaftsleben erhalten können. Gebetsorte, die zwar einer anerkannten Religionsgemeinschaft angehören, aber sich nicht in das Register eintragen, bekommen nichts.
Einmal eingetragen gilt die Pflicht, sich an die Regeln zu halten. Tut das ein Gebetsort nicht, drohen Sanktionen. Diese können auf regionaler, provinzialer und lokaler Ebene ausgesprochen werden und werden meist finanzieller Art sein, wie Minister Dermagne sagt.
Die große Frage wird nach heutigem Stand der Dinge bleiben, in wieweit die Gebetsorte das Spiel mit neuen Regeln mitspielen wollen. Gerade Moscheen, die aus dem Ausland finanziert werden, sind auf die Finanzhilfen des belgischen Staats nicht angewiesen.
Diverse Unzulänglichkeiten
Eine Finanzierung kann auch über außenstehende Vereine laufen, die nicht dem Gebetsort angehören. Zwar soll die Überweisung von Summen über 10.000 Euro bei einem registrierten Gebetsort gemeldet werden müssen. Aber woher der spendende Verein das Geld bekommen hat, sei, wenn der Verein das nicht offenlegen will, kaum nachzuprüfen, sagte Jean-François Husson von der Beobachtungsstelle für Religionsausübung (Observatoire des Cultes, Oracle). Denn für Vereine gelten andere Gesetzen - und die machten Kontrollen ihrer Finanzierung sehr sehr schwer.
Durch all die Unzulänglichkeiten, mit denen das Dekret zurechtkommen muss, wird es deshalb vor allem eins sein können: Eine Einladung an alle Religionsausübenden, ihren Platz in einer offenen Gesellschaft nach deren Regeln einzunehmen. Belgien bietet die große Chance, seine Religion frei ausüben zu können. Wer gegenüber einem so offenen Staat und einer so toleranten Gesellschaft dennoch meint, als Religion etwas verbergen zu müssen, der macht sich tatsächlich, wie Minister Dermagne es ausdrückt, verdächtig.
Am Dienstag nach Ostern soll das wallonische Parlament über das geplante Dekret debattieren.
Kay Wagner - Illustrationsbild: Dirk Waem/BELGA