Das geht aus einer Umfrage hervor, die der Flämische Rundfunk unter Anwälten für Arbeitsrecht durchgeführt hat. Demnach hat sich die Zahl der Entlassungen wegen öffentlicher Kritik in Sozialen Medien seit 2012 vervielfacht. Der Arbeitgeberverband Unizo bedauert diesen Trend.
Arbeitnehmer seien gesetzlich verpflichtet, am Erfolg des Arbeitgebers mitzuwirken. Tun sie das Gegenteil, sei die Entlassung angemessen. So dürften beispielsweise die Produkte des Arbeitgebers nicht öffentlich als schlecht dargestellt werden.
Unizo hat einen Leitfaden erarbeitet, der erklärt, wie weit öffentliche Kritik am Arbeitgeber gehen darf.
vrt/okr - Bild: Bruno Fahy/BELGA