Demnach hat die für Ausländerfragen zuständige Schiedsstelle im Einvernehmen mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass Belgien im konkreten Fall nicht zur Ausstellung eines Kurzzeit-Visums verpflichtet war, weil die Visum-Anfrage bereits in der offenkundigen Absicht eines späteren Asylantrags erfolgt sei.
Francken betrachtet die erfolgte Klärung der Fälle als Bestätigung seiner Haltung in der Angelegenheit. Der Visum-Streit um Syrer-Familien sorgt seit Monaten für juristische Auseinandersetzungen.
rtbf/vrt/rkr - Bild: Dirk Waem (belga)