Bei dem Zugunglück am 10. Februar 2010 kamen 19 Menschen ums Leben, 162 wurden verletzt. Der Lokführer soll eine rotes Haltesignal überfahren haben. Er war stets bei seiner Aussage geblieben, das Signal habe auf grün gestanden. Neue Erkenntnisse der Sachverständigen belegen aber, dass das nicht stimmen kann. Ihm droht eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren sowie eine Geldstrafe.
Der Bahn und dem Schienennetzbetreiber wirft die Staatsanwaltschaft Nachlässigkeit in Sachen Sicherheit vor. SNCB und Infrabel drohen Bußgelder in Höhe von 600.000 Euro.
Die Ratskammer entscheidet am 24. April, ob die Sache vor Gericht geht.
vrt/sh - Bild: Nicolas Maeterlinck/BELGA