Mit dem neuen Statut erhalten Pflegeeltern das Recht, alle Dinge, die zum Alltag des Kindes gehören, zu entscheiden. Voraussetzung ist, dass das Kind bei ihnen wohnt. Das beinhaltet Fragen zum Aufenthalt, zur Erziehung, zur Gesundheit und zur Religion.
Pflegeeltern können weitere Entscheidungsbefugnisse erhalten, wenn die leiblichen Eltern einverstanden sind. Allerdings muss auch ein Familiengericht zustimmen.
Pflegeeltern behalten ein Kontaktrecht, wenn das Kind wieder zu seinen leiblichen Eltern zurückkehrt. Dafür muss es mindestens ein Jahr in der Pflegefamilie gelebt haben.
rtbf/sh - Illustrationsbild: Dirk Waem/BELGA