Bei dem Unfall Mitte Februar waren mehrere Waggons eines Personenzuges kurz vor dem Bahnhof von Leuven entgleist. Ein Mensch kam ums Leben, 27 weitere wurden verletzt.
Die Untersuchungen eines Sachverständigen haben jetzt ergeben, dass der Zug beim Überfahren der Weiche, an der er entgleiste, mit 100 Stundenkilometern unterwegs war. Erlaubt sind 40 Stundenkilometer. Der Lokführer hatte ausgesagt, er sei von einer erlaubten Geschwindigkeit von 90 Stundenkilometern ausgegangen.
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass es sich um vorläufige Erkenntnisse handelt. In den kommenden Wochen sollen weitere Untersuchungen und Befragungen folgen.
vrt/sh - Foto: Laurie Dieffembacq/BELGA