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Urteil: Immobilien dürfen nicht per E-Mail verkauft werden

08.03.201708:41
Hauskauf (Illustrationsbild: Benoit Doppagne/Belga)
Illustrationsbild: Benoit Doppagne/Belga

In Belgien ist der Verkauf einer Immobilie via E-Mail juristisch ungültig. Das hat das Berufungsgericht in Antwerpen entschieden. Das Gericht bezieht sich in seinem Urteil auf das Gesetz über den elektronischen Handel aus dem Jahr 2003, das Immobilien ausdrücklich vom elektronischen Handel ausschließt.

Mit dem Urteil wird ein Präzedenzfall geschaffen. Anwälte können sich darauf berufen, um per Mail getroffene Verträge aufzuheben. Allerdings steht es Richtern frei, in jedem Fall einzeln zu entscheiden.

Immobilienmakler kritisieren das Urteil als nicht mehr zeitgemäß. Das Verhandeln über einen Kaufpreis per Mail sei heutzutage absolut gebräuchlich. Sie beklagen Rechtsunsicherheit. Hinzu kommt, dass bisher keine der Parteien die Absicht geäußert habe, den Kassationshof anzurufen, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Verwirrung stifte zudem ein früheres Urteil aus Gent, das eine Willensbildung, ausgedrückt in einer SMS, durchaus als schriftlichen Beweis gelten lässt.

Aus dem Kabinett von Föderalminister De Croo, zuständig für die "digitale Agenda", verlautet, man wolle das Urteil analysieren.

vrt/hln/sh/fs - Bild: Benoît Doppagne (belga)

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