Dem Anwalt wird vorgeworfen, seine Anwesenheit bei der Vernehmung eines Dealers dazu genutzt zu haben, den Bruder seines Mandanten über Snapchat vor der anstehenden Hausdurchsuchung zu warnen. Der Bruder versuchte daraufhin, Spuren zu beseitigen.
Der Anwalt wurde lange verhört und verbrachte die Nacht in Haft. Der Untersuchungsrichter setzte ihn unter Auflagen auf freien Fuß. Unter anderem darf er nicht mehr als sogenannter "Salduz"-Anwalt tätig zu sein. So werden Anwälte genannt, die im Rahmen des "Salduz"-Gesetzes bei der ersten Vernehmung anwesend sein müssen.
Der 36-jährige hat nun ein dreifaches Problem: Er hat strafrechtlich gegen das Ermittlungsgeheimnis verstoßen und kann zudem wegen Komplizenschaft belangt werden, standesrechtlich verstieß er gegen Deontologie und Berufsgeheimnis.
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