Wer ein Haus kauft und dafür ein Darlehen aufnimmt, der muss zugleich eine Restschuldversicherung abschließen. Die greift zum Beispiel dann, wenn der Kreditnehmer stirbt, bevor alle Raten abgestottert sind. In dem Fall übernimmt diese Restschuldversicherung den verbleibenden Teil, die Restschuld eben. Nutznießer sind dabei zunächst die Hinterbliebenen, die also nicht befürchten müssen, dass das Haus plötzlich unbezahlbar oder sogar verkauft wird.
Doch auch die Bank profitiert, in dem sie sicher ist, ihr Geld zurück zu bekommen. Klar, dass die Gesellschaft da wissen will, wenn sie da genau versichert. Grobes Beispiel: Das Risiko, dass ein Kettenraucher früher stirbt ist nun mal höher als bei einem Nichtraucher.
Um also das Risikoprofil des Kreditnehmers einschätzen zu können, legen die Versicherungsgesellschaften den Kunden einen medizinischen Fragebogen vor. "Bis dahin ist das ja auch alles legitim", sagte Tom November von der Verbraucherschutzorganisation Test Achats in der VRT. "Problematisch wird es allerdings, wenn die Fragen da über das eigentliche Ziel hinausschießen".
Konkret: Die Fragen dürfen unterm Strich immer nur darauf abzielen, das Sterberisiko einzuschätzen. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Test Achats hat sich also die Fragebögen von zwölf Versicherungsgesellschaften angeschaut. Resultat: elf von ihnen respektierten nicht die geltenden Datenschutzregeln. Nur Argenta hat den Test bestanden.
"Die elf anderen Versicherer stellen Fragen, die in einer solchen Risikoanalyse nichts zu suchen haben", sagt Julie Frère, Sprecherin von Test Achats. "Haben Sie in den letzten zwölf Monaten einen Arzt konsultiert? Haben Sie eine Blutuntersuchung durchführen lassen? Leiden Sie unter Angstzuständen?" Solche Fragen seien, weil sie so vage gestellt sind, nicht zielführend und gingen eine Versicherungsgesellschaft schlichtweg nichts an.
Und was haben Heuschnupfen, häufige Erkältungen oder gar eine Blasenentzündung mit einem erhöhten Sterberisiko zu tun? Denn auch danach haben einige Versicherungsunternehmen gefragt.
Es gibt da die schlechten Schüler, und dann darunter nochmal die ganz schlechten. Für Test Achats sind das AG, Axa und Belfius.
Mehrmals habe man die auf die Verstöße gegen die Datenschutzgesetzgebung hingewiesen. Da die Gesellschaften nicht reagiert hätten, habe man jetzt Klage vor dem zuständigen Handelsgericht eingereicht, sagt Julie Frère.
Einige der genannten Versicherungsgesellschaften reagierten irritiert. "Wir denken da nur an unsere Kunden", sagte etwa Gianni De Muynck von Axa in der VRT. "Wir wollen uns ein möglichst genaues Bild vom Gesundheitszustand der Menschen machen, um zu vermeiden, dass sie ihnen die Versicherungsgesellschaft im Ernstfall Probleme macht."
Ob und inwieweit die medizinischen Fragebögen zu weit gehen, also gegen geltende Datenschutzregeln verstoße, muss jetzt das Handelsgericht von Brüssel entscheiden.
Roger Pint - Foto: Olivier Vin/Belga