Ein solches Verbot trage nicht der notwendigen Verhältnismäßigkeit Rechnung zwischen dem Tierschutz und der Religionsfreiheit, befindet der Staatsrat. Er rät, den Entwurf zu überarbeiten.
Voriges Jahr hatte der Staatsrat gleichermaßen über einen ähnlich gelagerten Dekretentwurf der flämischen Regierung befunden.
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