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Verfahren um angebliche Tochter Alberts II. wieder aufgenommen

21.02.201707:0021.02.2017 - 14:15
Delphine Boël vor Beginn der Verhandlung am Dienstag in Brüssel
Delphine Boël vor Beginn der Verhandlung am Dienstag in Brüssel

Aufsehenerregender Gerichtstermin in Brüssel: Ein Zivilgericht hat am Dienstagvormittag das Verfahren im Zusammenhang mit der Vaterschaftsklage von Delphine Boël wieder aufgenommen. Die 48-jährige will vor Gericht beweisen, dass König Albert der Zweite ihr Vater ist. Das ehemalige Staatsoberhaupt war am Dienstag ebenfalls vorgeladen, wurde aber von seinem Anwalt vertreten.

"Delphine Boël nimmt ihren Kreuzzug wieder auf", schreibt am Dienstag schon La Libre Belgique. Man könnte vielmehr von einer juristischen Odyssee sprechen. 2013 hatte die heute 48-jährige Delphine Boël ihre Vaterschaftsklage eingereicht. Das sorgte damals für einen ziemlichen Paukenschlag, denn jeder wusste, wer diese Delphine Boël war. Und auch im Palast war man offensichtlich peinlich berührt. Auf die Klage angesprochen reagierte Philippe, damals noch Prinz, im Juni 2013 mit einer Mischung aus Chuzpe und Sarkasmus: "Schönes Wetter heute, nicht wahr", sagte Prinz Philippe. "Genießen Sie doch den Sonnenschein", empfiehlt er den Journalisten.

Delphine Boël, der Name sorgte zu dem Zeitpunkt schon seit 14 Jahren für Unruhe hinter den Laekener Palastmauern. 1999 enthüllte ein flämischer Historiker, dass König Albert wohl eine uneheliche Tochter habe. Und das sei eben diese Delphine Boël, die eigentlich den Nachnamen von Jacques Boël trägt. Ihre Mutter ist die Baronin Sybille de Selys Longchamps - und die soll fast 20 Jahre lang die Geliebte von König Albert dem Zweiten gewesen sein, genau gesagt zwischen 1966 und 1984. 1966: das würde zumindest theoretisch passen. Delphine Boël ist Jahrgang 1968...

Albert hat Vaterschaft nie anerkannt

In seiner Weihnachtsansprache im Jahr 1999 reagiert der König auf die Enthüllungen: "Meine Frau und ich, wir haben uns an die glücklichen Momente in unserem gemeinsamen Leben erinnert, aber auch an die Krise, die unsere Beziehung vor 30 Jahren durchgemacht hat." "Vor über 30 Jahren" - damals, im Jahr 1999, konnte "vor über 30 Jahren" durchaus 1968 heißen. Viele betrachteten diesen Satz denn auch als ein indirektes Geständnis des Königs, eben dahingehend, dass Delphine Boël wohl seine Tochter ist.

Das sah aber, wie sich später herausstellte, nur so aus. Albert hat die Vaterschaft nie anerkannt, im Gegenteil, er hat die ganze Geschichte immer als Lügenmärchen abgetan. Vor einigen Jahren machte Delphine Boël in der RTBF ihrem Ärger Luft: All das, diese Verweigerungshaltung von Albert, das widere sie an. "Blut kann Wunder bewirken", sagt Delphine Boël mit einem breiten Lächeln. Da lief nämlich ihre Klage schon.

Die Klage umfasst eigentlich zwei Aspekte, zwei "Etappen", wenn man will. Zunächst muss Delphine Boël beweisen, dass Jacques Boël nicht ihr leiblicher Vater ist. Und erst dann kann das Gericht der Frage nachgehen, wer denn stattdessen der wahre "Erzeuger" ist.

Nun: Etappe 1 hat Delphine Boël gemeistert. Jacques Boël habe nach all dem nämlich auch endlich wissen wollen, was an der Geschichte dran ist, sagte dessen Anwältin in der RTBF. Und ein DNA-Vergleich habe ganz klar den Beweis erbracht, dass er nicht der Vater von Delphine Boël ist.

Entscheidung des Gerichts in einem Monat

Das war vor rund zwei Jahren. Da mochte es also so aussehen, als würde die Klage jetzt ihren Lauf nehmen. Stattdessen folgte dann aber ein Intermezzo vor dem Verfassungsgerichtshof. Der sollte prüfen, ob die Klage überhaupt noch zulässig ist, schließlich war sie fast 45 Jahre nach dem fraglichen Zeitpunkt eingereicht worden. Vor fast genau einem Jahr fällte der Verfassungsgerichtshof sein Urteil: Grob zusammengefasst sah er die Klage als rechtmäßig an.

Deswegen kann also das Verfahren am Dienstag in eine neue Rund gehen. Vor vier Monaten legte das zuständige Zivilgericht den heutigen Tag als Termin fest. Vorgeladen war neben Delphine und Jacques Boël, sowie ihrer Mutter Sybille de Selys Longchamps auch König Albert. Von Beginn an war aber klar, dass der sich durch seinen Anwalt vertreten lassen wird. Anwalt Alain Berenboom hat schon angekündigt, dass er weiterhin geltend machen will, dass die Klage seiner Ansicht nach unzulässig ist. Daran ändere auch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes nichts. Die heutige Sitzung findet hinter geschlossenen Türen statt. Mit einer Entscheidung des Gerichts wird in einem Monat gerechnet.

Delphine Boël hat übrigens am Mittwoch Geburtstag. Sie wird 49. Vielleicht wird sich am Ende doch noch aufklären, ob jener 22. Februar 1968 im Leben von König Albert ein wichtiger Tag war - oder eben nicht...

Roger Pint - Bild: Eric Lalmand/BELGA

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