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Diskussion: Kampf gegen Terrorismus wichtiger als Schutz der Schweigepflicht?

16.02.201717:04
Sozialhilfezentrum in Brüssel (Bild: Siska Gremmelprez/Belga)
Sozialhilfezentrum in Brüssel (Illustrationsbild: Siska Gremmelprez/Belga)

Unter Sozialarbeitern sorgt ein neuer Gesetzesvorschlag für Diskussionsstoff. Dabei geht es um die mögliche Aufhebung der Schweigepflicht im Falle eines Verdachts von terroristischen Aktivitäten. Eine Gratwanderung, denn die Schweigepflicht ist ein Grundpfeiler der Sozialarbeit und für das Vertrauensverhältnis zwischen Anbietern und Klienten unerlässlich.

Der Gesetzesvorschlag wurde von einer N-VA-Abgeordneten in die Kommission des föderalen Parlaments eingebracht, die sich mit dem Kampf gegen Terrorismus beschäftigt. Hintergrund sind wohl Anfragen der Brüsseler Staatsanwaltschaft an verschiedene ÖSHZ im Rahmen der Ermittlungen nach den Terroranschlägen vom 22. März 2016. Damals haben sich einige öffentliche Sozialhilfezentren geweigert, Daten herauszugeben und sich auf die Schweigepflicht berufen.

Und in der Tat ist die aktuelle Gesetzeslage dazu sehr unklar. Das bestätigt auch Elmar Krings, der Sekretär des ÖSHZ Eupen. "Ich denke, es ist sicherlich nicht Sinn einer guten Sozialarbeit, irgendwelche kriminellen Aktivitäten zu decken und so wird die Geheimhaltungspflicht auch nicht gebraucht. Aber man muss ernst nehmen, dass die Leute, die Informationen sammeln, sich selber strafbar machen können. D.h. die betroffenen Kunden können eine Strafanzeige gegen einen Sozialarbeiter stellen, wenn dieser ohne eine Rechtsgrundlage Informationen rausgibt. Deshalb ist es auch im Sinne der ÖSHZ, dass die gesetzliche Grundlage ausreichend klar ist, damit man vernünftig arbeiten kann."

Dazu muss man sagen, dass es bereits jetzt Ausnahmen von der Schweigepflicht gibt. Zum Beispiel im Falle einer unmittelbaren Gefährdung von Dritten oder bei Sittendelikten. Es ist also Auslegungssache, ob die Anfragen im Rahmen von Ermittlungen gegen mögliche Terroristen nun gesetzlich ok waren oder nicht - und dadurch auch, ob der Gesetzesvorschlag von der N-VA überhaupt nötig oder schon durch vorhandene Ausnahmen abgedeckt ist.

Kritiker

Sozialarbeiter und die Opposition im Parlament kritisieren mehrere Punkte an dem Gesetzesvorschlag. Zuerst einmal geht es um die Schweigepflicht an sich, die ja Grundlage für die Arbeit der Sozialarbeiter ist. "Eigentlich verbietet das Strafrecht den Informationsaustausch, damit Anwälte, Ärzte und auch Sozialarbeiter mit ihren Kunden auf einer Vertrauensbasis zusammen arbeiten können. Nur wenn so eine Vertrauensbasis besteht, ist die Arbeit dieser Berufe möglich", sagt Elmar Krings.

Dann geht es auch um die Tatsache, dass bisher nur Sozialarbeiter in dem Papier erwähnt sind und nicht andere Berufsgruppen, wie z.B. Anwälte oder Journalisten. Kritiker befürchten, dass der Text so eine Art trojanisches Pferd ist, der einen Gesetzesvorschlag für eine Berufsgruppe durchdrückt, der, nachdem er abgestimmt ist, leicht auf andere Berufsgruppen oder auch andere Straftaten ausgeweitet werden könnte und der also Schritt für Schritt die Schweigepflicht untergräbt und so Vertrauenspersonen, die wichtig für unsere demokratische Gesellschaft sind, zu Mitarbeitern von Polizei und Justiz macht.

Der Rektor der Freien Universität Brüssel sieht das Gesetz schlussendlich auch als einen Angriff der N-VA auf Einrichtungen der sozialen Arbeit. In einem offenen Brief an Premierminister Charles Michel schreibt er, dass der Gesetzesvorschlag die unterschwellige Botschaft vermittle, Terroristen seien Sozialhilfeempfänger und die ÖSHZ nur dazu da, Muslime zu bedienen.

Befürworter

Für die Befürworter, also die föderale Mehrheit plus CDH, ist angesichts der aktuellen Lage der Kampf gegen den Terrorismus aber wichtiger als der Schutz der Schweigepflicht. Sie wollen verhindern, dass der Informationsaustausch bei Ermittlungen - so wie in Brüssel geschehen - nicht stattfindet, also dass die Justiz ungehindert gegen Terrorverdächtige ermitteln kann. Sie wollen auch mehr Klarheit und gesetzlichen Rückhalt für die Sozialarbeiter. Dafür nehmen sie eventuelle Unklarheiten und Schlupflöcher in Kauf.

"Das Gesetz sieht eine passive Informationspflicht auf Anfrage des Staatsanwalts vor und eine aktive Informationspflicht für das, was ein Sozialarbeiter feststellen würde. Der Staatsrat sagt dazu, dass das eine sehr breit definierte Verpflichtung ist, die auch nicht unbedingt klar genug definiert ist und dass da effektiv das Risiko ist, die Geheimhaltungspflicht, die ja eigentlich als Schutzmechanismus vorgesehen ist, auszuhöhlen", so Krings.

Damit das Gesetz sein Ziel nicht verfehlt, muss also geklärt werden, was genau ein Verdacht auf terroristische Aktivitäten ist und was nicht. Nur so bekommen die Sozialarbeiter wirklich die benötigte Klarheit für ihre Arbeit und nur so kann das Gesetz nicht zur Beschneidung demokratischer Grundwerte missbraucht werden.

ake/mg - Illustrationsbild: Siska Gremmelprez/BELGA

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