Trotz einer gesetzlich festgelegten Sperrfrist werbe die Bekleidungskette schon jetzt mit reduzierten Preisen, klagt die Gewerkschaft. Gleichzeitig will die Selbständigen-Vertretung das Gesetz zum Schlussverkauf vor Gericht anfechten.
vrt/jp
Die unabhängige Selbständigen-Gewerkschaft hat ein Eilverfahren gegen eine belgische Modekette eingeleitet. Der Grund ist, dass die Kette die Schlussverkaufsregeln missachtet.
Trotz einer gesetzlich festgelegten Sperrfrist werbe die Bekleidungskette schon jetzt mit reduzierten Preisen, klagt die Gewerkschaft. Gleichzeitig will die Selbständigen-Vertretung das Gesetz zum Schlussverkauf vor Gericht anfechten.
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