Das Lütticher Berufungsgericht bestätigte am Freitagmorgen das Urteil, das schon in Erster Instanz gefällt worden war.
Dieudonné war wegen antisemitischer Äußerungen angeklagt. Bei zwei Auftritten in Herstal im März 2012 hatte er die Existenz der Gaskammern zur Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland in Frage gestellt.
Das Urteil gegen den umstrittenen Komiker muss auch in zwei belgischen Zeitungen veröffentlicht werden.
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