Schlafende Konten sind Konten, auf denen seit mindestens fünf Jahren keine Buchungen mehr geschehen sind. In solchen Fällen sind die Banken dazu verpflichtet, nach dem Kontoeigentümer zu suchen.
Gelingt dies nicht, wird das Konto dem Fiskus unterstellt. Nach einer Frist von 30 Jahren fließt das Geld dann in die Staatskasse. Beträge unter 20 Euro fließen sofort an den Fiskus, wenn kein Besitzer zu ermitteln ist.
Auf einer Internetseite des Finanzministeriums kann man recherchieren, ob man möglicherweise Inhaber eines schlafenden Kontos ist.
vrt/sh - Bild: Jonas Hamers/Belga