Das hat der Anwalt des Imams mitgeteilt. Unter anderem solle geprüft werden, ob die Ausweisung rechtens war, obwohl der Imam nie von einem Gericht verurteilt worden ist. Das Verfahren um die Ausweisung des Hasspredigers ist damit also noch nicht abgeschlossen. Wenn sich der Rat für Ausländerstreitfragen erneut mit dem Fall befassen muss, dann könnte der Imam für die Dauer des Verfahrens nach Belgien zurückkehren.
Er hatte Belgien im Oktober verlassen. Sein Sohn ist in Belgien in einer geschlossenen Einrichtung für Jugendliche. Der 17-Jährige hatte eine Videobotschaft im Internet verbreitet, in der er zum Mord an allen Christen aufrief.
belga/rtbf/est - Foto: Télévesdre