Belgien ist eins der letzten Länder in Europa, wo der Schlussverkauf noch gesetzlich geregelt ist. Der Winterschlussverkauf geht vom 3. bis zum 31. Januar, der Sommerschlussverkauf vom 3. bis zum 31. Juli.
Im Monat vor dem Schlussverkauf gilt die Sperrperiode, Händler dürfen keine reduzierte Ware anbieten. Soweit die Theorie. In der Praxis hält sich aber kaum noch ein Geschäft an das Verbot.
Durch sogenannte Koppelverkäufe wird die Sperrperiode umgangen. Beispiel: Auf ein Paar Schuhe erhält man Rabatt, wenn man zusätzlich ein zweites Teil kauft. Und das können Einlagen, Schuhriemen oder ein Pflegemittel sein.
Die aktuelle Gesetzgebung scheint längst überholt, die Sperrfrist ist zudem nicht im Einklang mit den europäischen Regeln. Deshalb will die Föderalregierung das Schlussverkauf-Gesetz gründlich überarbeiten.
Minister Willy Borsus ruft Bürger und Händler auf, ihm ihre Meinungen und Ideen zukommen zu lassen. Bis Ende Januar unter folgender E-Mail-Adresse: soldesvotreavis@borsus.fgov.be.
Alain Kniebs - Bild: Laurie Dieffembacq/Belga