Die entlassene Frau war gemeinsam mit dem Zentrum für Chancengleichheit, UNIA, vor Gericht gezogen und bekam jetzt Recht. Der Betrieb hatte die Entlassung der Frau damit begründet, dass die Kontinuität der Arbeit wegen der langen krankheitsbedingten Abwesenheit der Mitarbeiterin nicht mehr gewährleistet sei.
b/est