Künftig kann sich ein Arbeitnehmer eine Auszeit von maximal 51 Monaten nehmen, um sich um seine Kinder zu kümmern oder um kranke Angehörige zu pflegen. Das ist mehr als bisher. Der Zeitkredit aus persönlichen Motiven soll hingegen nach und nach abgeschafft werden.
Die Arbeitszeitreduzierung am Karriereende wird beibehalten. Das ist ab dem Alter von 55 Jahren möglich, wenn man mindestens 25 Jahre berufstätig war. In dem Fall gibt es dann aber keine finanzielle Entschädigung. Arbeitnehmer, die älter als 57 Jahre sind und mindestens 35 Berufsjahre haben, können eine Arbeitszeitreduzierung beantragen, bei der es auch eine finanzielle Entschädigung gibt.
Sowohl die Regierung als auch die Gewerkschaften und Arbeitgeber begrüßten die Einigung.
belga/vrt/est