Die Polizei muss demnach immer auch den Halter des Fahrzeugs identifizieren. Tut sie dies nachträglich bei der Zentralen Fahrzeugdatenbank, benötigt sie dafür die Zustimmung der Privacy-Kommission. Andernfalls verstoße sie gegen den Schutz des Privatlebens.
Wer einen Bußgeldbescheid mit einem Foto des Nummernschildes als einzigem Beweis bekommt, kann die Zahlung im Prinzip anfechten. Die Mitarbeiter in den Kabinetten des Justiz- und Innenministeriums wollen der Sache am Donnerstag nachgehen.
Die Föderale Polizei zeigt sich von der Aufregung um ungültige Bußgeldbescheide unbeeindruckt. Sie wird ihre Geschwindigkeitskontrollen vorerst unverändert weiter durchführen. Der Sprecher der Föderalen Polizei, Peter De Waele, sagte, man schaue sich die Urteile zusammen mit Juristen genau an und entscheide dann, was zu tun sei. Der Polizeisprecher betont, dass es bei Geschwindigkeitskontrollen darum gehe, Verletzte und Todesopfer im Straßenverkehr zu vermeiden.
belga/vrt/jp - Foto: Jonas Hamers (belga)