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Francken bekommt vorerst keinen Besuch vom Gerichtsvollzieher

12.12.201610:1912.12.2016 - 11:45
Asylstaatssekretär Theo Francken will das Urteil nicht auf sich beruhen lassen: Er hat Berufung eingelegt

Das Kabinett von Asyl-Staatssekretär Theo Francken (N-VA) bekommt vorerst doch keinen Besuch vom Gerichtsvollzieher. Die Anwältin der syrischen Familie in Aleppo, die ein Visum für Belgien beantragt hat, machte ihre Entscheidung rückgängig.

Stattdessen bietet sie der Regierung einen Kompromiss an. Sie habe bei Premierminister Charles Michel einen Passierschein für die Familie beantragt, damit die Diskussion über eine Aufenthaltsdauer beendet werde. Ihre Mandanten wollten nicht das Opfer politischer Feilscherei werden.

Weil Francken sich weigert, der vierköpfigen Familie die Einreiseerlaubnis auszustellen, war der belgische Staat von einem Gericht zur Zahlung eines Zwangsgelds von 1.000 Euro pro Tag und Person verurteilt worden. Francken will sich diesem Urteil aber nicht beugen.

Der Gerichtsvollzieher sollte deshalb am Montag einen Zahlungsbefehl zustellen. Darin steht, welcher Betrag bisher angefallen ist und innerhalb welcher Frist er beglichen sein muss.

Sollte sich die Föderalregierung jetzt nicht auf den Mittelweg einlassen, wird der Gerichtsvollzieher am Dienstag im Kabinett von Asyl-Staatssekretär Francken vorstellig. Im äußersten Fall hätte der Gerichtsvollzieher das Recht, Gegenstände aus dem Kabinett zu beschlagnahmen und zu versteigern.

Staatssekretär Francken hat allerdings das Recht, vor dem Vollstreckungsgericht Beschwerde gegen die Beschlagnahme einzulegen.

Alle Artikel zum Visumstreit

vrt/jp - Bild: Nicolas Maeterlinck/BELGA

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