Stattdessen bietet sie der Regierung einen Kompromiss an. Sie habe bei Premierminister Charles Michel einen Passierschein für die Familie beantragt, damit die Diskussion über eine Aufenthaltsdauer beendet werde. Ihre Mandanten wollten nicht das Opfer politischer Feilscherei werden.
Weil Francken sich weigert, der vierköpfigen Familie die Einreiseerlaubnis auszustellen, war der belgische Staat von einem Gericht zur Zahlung eines Zwangsgelds von 1.000 Euro pro Tag und Person verurteilt worden. Francken will sich diesem Urteil aber nicht beugen.
Der Gerichtsvollzieher sollte deshalb am Montag einen Zahlungsbefehl zustellen. Darin steht, welcher Betrag bisher angefallen ist und innerhalb welcher Frist er beglichen sein muss.
Sollte sich die Föderalregierung jetzt nicht auf den Mittelweg einlassen, wird der Gerichtsvollzieher am Dienstag im Kabinett von Asyl-Staatssekretär Francken vorstellig. Im äußersten Fall hätte der Gerichtsvollzieher das Recht, Gegenstände aus dem Kabinett zu beschlagnahmen und zu versteigern.
Staatssekretär Francken hat allerdings das Recht, vor dem Vollstreckungsgericht Beschwerde gegen die Beschlagnahme einzulegen.
vrt/jp - Bild: Nicolas Maeterlinck/BELGA