Die Regierung teile aber nicht die N-VA-Kampagne, die von weltfremden Richtern spreche, sagte Michel in der RTBF.
Die Regierung handle im Rahmen der Prozeduren: die Eingabe beim Kassationshof, die Berufung beim Staatsrat, und die Vorabfrage an den Europäischen Gerichtshof durch den Rat.
Für das Zwangsgeld prüfe man juristische Möglichkeiten wie etwa ein Sperrkonto.
In einem anderen Interview äußerte sich Justizminister Geens ähnlich. Auch er begrüßte die Vorabfrage an den Europäischen Gerichtshof, da diese Frage alle europäischen Staaten angehe.
Auch er nannte ein Sperrkonto als eine der Möglichkeiten und fügte hinzu, Zwangsgelder würden nicht immer bezahlt. Die N-VA-Kampagne polarisiere stark, sagte Geens.
belga/fs/km - Bild: Nicolas Maeterlinck/Belga