Zu Inhalt wechseln
  • BRF Nachrichten
  • BRF1
  • BRF2
  • Mediathek
  • Unternehmen
  • BRF1 Livestream
  • BRF2 Livestream
  • BRF Podcast
  • Wetter
  • Verkehr
  • iconfacebook-1
  • iconyoutube-1
  • instagram
  • linkedin2
BRF Nachrichten
  • Home
  • Regional
    • Alle Gemeinden
    • Amel
    • Büllingen
    • Burg-Reuland
    • Bütgenbach
    • Eupen
    • Kelmis
    • Lontzen
    • Raeren
    • St. Vith
  • National
  • International
  • Sport
    • Fußballergebnisse
  • Meinung
    • Kommentar
    • Presseschau
  • Kultur
    • Bücher
    • Kino
    • Kunst
    • Medien
    • Musik
  • 80 Jahre BRF
-

Rat für Streitfälle im Fremdenamt widerspricht De Wever

10.12.201616:54
N-VA-Chef Bart De Wever (13.4.) in Brüssel

Die Erste Vorsitzende des Rats für Streitfälle im Fremdenamt, Chantal Bamps, weist die Kritik von N-VA-Chef De Wever entschieden zurück. Dieser hat öffentlich erklärt, die Entscheidung, einer syrischen Familie in Aleppo ein Visum zuzuerkennen, zeuge von Aktivismus.

Von richterlichem Aktivismus könne keine Rede sein. Der betreffende Richter habe belgisches, europäisches und internationales Recht abgewogen und in Ehre und Gewissen entschieden, sagt Bamps. Sie erinnert daran, dass es gegen diese Sicht ihres Gerichts eine Berufungsmöglichkeit beim Staatsrat als höhere Instanz gibt.

Die Vorsitzende des Rats will sich nicht darüber aussprechen, welche Gesetzgebung in der Sache Anwendung findet. Die VRT zitiert sie mit den Worten: "Ich bin da vorsichtig. Vielleicht sollte sich der Europäische Gerichtshof darüber aussprechen."

Sie bedauert den Wirbel um die besagte Entscheidung. Ihr Gericht fälle mehr als 20.000 Urteile im Jahr, nicht nur dieses eine. Darunter seien auch solche, die im Sinne von Staatssekretär Francken (N-VA) seien. Dann höre man aber keine Kritik.

In der Sache um das Visum für die Familie in Aleppo hatte sich das Verwaltungsgericht auf den Europäischen Vertrag für Menschenrechte berufen. Nach Ansicht der Juristen im Staatssekretariat Francken ist das eine Fehldeutung.

Unterdessen steht Francken unter Druck eines Berufungsurteils eines ordentlichen Gerichts, das Visum zu verleihen oder ein Zwangsgeld von 1.000 Euro pro Person - somit 4.000 Euro - pro Tag zu zahlen. Bis der Staatsrat in zweiter Instanz entscheidet, kann es noch recht lange dauern.

Vor diesem Hintergrund ruft Premier Michel (MR) dazu auf, die Sache mit Ruhe und Abgeklärtheit anzugehen, ohne nähere Stellungnahme.

vrt/fs - Bild: Jasper Jacobs/Belga

Nach oben
  • Home
  • Regional
  • National
  • International
  • Sport
  • Meinung
  • Kultur
  • 80 Jahre BRF

Neuigkeiten zum BRF als Newsletter

Jetzt anmelden
Sie haben noch Fragen oder Anmerkungen?
Kontaktieren Sie uns!
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Barrierefreiheit
  • Cookie-Zustimmung anpassen

Design, Konzept & Programmierung: Pixelbar & Pavonet

Cookie Hinweis

Wir nutzen Cookies, um die Funktion der Webseite zu gewährleisten (essentielle Cookies). Darüber hinaus nutzen wir Cookies, mit denen wir User-Verhalten messen können. Diese Daten teilen wir mit Dritten. Dafür brauchen wir Ihre Zustimmung. Welche Cookies genau genutzt werden, erfahren Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Nur essentielle Cookies zulassen Alle Cookies zulassen
  • BRF1
  • BRF2
  • Mediathek
  • Unternehmen
  • Home
  • Regional
    • Alle Gemeinden
    • Amel
    • Büllingen
    • Burg-Reuland
    • Bütgenbach
    • Eupen
    • Kelmis
    • Lontzen
    • Raeren
    • St. Vith
  • National
  • International
  • Sport
    • Fußballergebnisse
  • Meinung
    • Kommentar
    • Presseschau
  • Kultur
    • Bücher
    • Kino
    • Kunst
    • Medien
    • Musik
  • 80 Jahre BRF
  • Wetter
  • Verkehr
  • iconfacebook-1
  • iconyoutube-1
  • instagram
  • linkedin2
  • BRF1 Livestream
  • BRF2 Livestream
  • BRF Podcast
Podcast
-