Bisher müssen sich Transsexuelle sterilisieren lassen und mit Hilfe einer Operation das neue Geschlecht annehmen. Diese Verpflichtung entfällt mit dem neuen Gesetz.
Einzige Bedingung für einen formalen Geschlechterwechsel ist, dass sich Betroffene vorher bei einer Transgender-Organisation umfassend informieren. Dort erhalten sie dann eine Bescheinigung, mit der sie die Geschlechtsänderung beim Einwohnermeldeamt beantragen können.
Eine zweite Änderung betrifft das Mindestalter: Es wird von 18 auf 16 Jahre heruntergesetzt. Eine Änderung des Vornamens wird ab dem zwölften Lebensjahr möglich.
Das neue Transgender-Gesetz soll Mitte 2018 in Kraft treten.
belga/sh - Illustrationsbild: Laurie Dieffembacq/BELGA