Die Familie unterhält freundschaftliche Beziehungen zu einer Familie in Belgien, die sich auch bereit erklärt hat, die Flüchtlinge bei sich aufzunehmen. Dennoch hatte der für Asyl zuständige Staatssekretär Theo Francken sich geweigert, die syrische Familie per Visum einreisen zu lassen.
Der belgische Staat war daraufhin zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 1.000 Euro pro Tag und Person verurteilt worden. Das Berufungsgericht hat das Urteil jetzt bestätigt.
Francken widersetzt sich jedoch dem Berufungsurteil und bleibt bei seinem kategorischen Nein. Es werde kein Visum geben, sagt Francken, anders schaffe man einen gefährlichen Präzedenzfall und einen Sturm auf belgische Konsulate in Beirut und in Ankara. Dort hätten sich bereits acht Antragsteller gemeldet.
Francken hat angekündigt, das Urteil überprüfen zu lassen und behält sich weitere rechtliche Schritte vor. Er rechnet fest damit, vor dem Staatsrat bzw. dem Kassationshof Recht zu erhalten.
vrt/sh/fs - Bild: Nicolas Maeterlinck/Belga