Lhermitte war 2008 wegen der Ermordung ihrer fünf Kinder vom Assisenhof in Nivelles zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die psychiatrischen Gutachten hatten der Frau attestiert, zum Zeitpunkt der Tat nicht schuldfähig gewesen zu sein.
Die Geschworenen folgten dieser Einschätzung nicht, ohne allerdings ihre Gründe genau zu erklären, befanden die Anwälte von Lhermitte und zogen vor den Menschengerichtshof in Straßburg. Sie wollten erreichen, dass der Prozess neu aufgerollt wird.
Das Gericht in Straßburg erklärte in der Begründung seines Urteils, Lhermette seien ausreichend Gründe dargelegt worden, um das Urteil für sie nachvollziehbar zu machen.
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