Vorgesehen sind Haftstrafen von ein bis zwei Jahren. Bisher können Richter lediglich eine Geldstrafe und ein Fahrverbot verhängen. Die Praxis habe gezeigt, dass dies keine ausreichend abschreckende Wirkung habe. Die erwischten Autofahrer würden die Strafe bezahlen, sich aber nicht weiter an das Fahrverbot halten.
Mit dem neuen Gesetz soll auch eine Fahrzeugstillegung vom Richter angeordnet werden können.
Auslöser für die angestrebte Strafverschärfung ist der tragische Unfall von Oktober 2015, bei dem ein zwölfjähriges Mädchen angefahren und tödlich verletzt wurde. Der Fahrer hatte keinen Führerschein und beging Fahrerflucht.
vrt/sh - Archivbild: Nicolas Maeterlinck/BELGA