Zu dem Schluss ist der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs am Donnerstag gekommen. Es handelt sich um eine Mindestabgabe für große Unternehmen, die in Belgien kaum Steuern zahlen.
Vor zwei Jahren war die belgische Tochter eines finnischen Unternehmens gegen die Gebühr vor den Verfassungsgerichtshof gezogen. Im Rahmen der juristischen Prozeduren richtete der Verfassungsgerichtshof einige Fragen an den Europäischen Gerichtshof. Demnach ist die Steuer nicht mit europäischen Richtlinien vereinbar. Die Schlussfolgerungen sind allerdings nicht bindend für den Verfassungsgerichtshof.
belga/cd