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Vogelgrippe: Geflügel von Zuchtbetrieben muss ab sofort in den Ställen bleiben

10.11.201615:3010.11.2016 - 18:40
  • Vogelgrippe
Bild: BRF-Archiv

Vogelgrippe-Fälle – unter anderem in Deutschland und den Niederlanden – haben die Behörden in Belgien veranlasst, Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. So müssen Geflügelzuchtbetriebe ihre Tiere ab sofort innen halten. Zahlreiche Wildvögel in Europa sind bereits an dem aggressiven Virus H5N8 gestorben.

Der Grund für die Schutzmaßnahme: Der Erreger wird von Zugvögeln übertragen, die derzeit von Sibirien Richtung Süden unterwegs sind. Ihre Flugroute verläuft auch über Belgien. Damit sich das Virus hier nicht ausbreitet, müssen alle Geflügelzuchtbetriebe in Belgien ihre Tiere bis auf weiteres innen halten.

In Deutschland, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz, Kroatien und Ungarn sind bereits zahlreiche Wildvögel an der Geflügelpest verendet. Es handelt sich um eine besonders aggressive Variante des als Vogelgrippe bekannten Erregers H5N8.

Die Stallpflicht für alle Geflügelarten betrifft nur Zuchtbetriebe- und Unternehmen. Privatleute, die Vögel oder Hühner, halten sind nicht betroffen. Trotzdem rät das Amt zur Sicherung der Nahrungsmittelkette, kurz AFSCA, auch ihnen, ihre Tiere ab sofort innen zu halten.

Landwirtschaftsminister Willy Borsus stellte klar, dass es in Belgien bislang weder einen Verdacht noch einen Fall von Vogelgrippe gegeben hat. Für den Menschen gehe keine Gefahr von dem für Tiere tödlichen Virus aus.

belga/mh/akn - Foto: BRF Fernsehen

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