Zur Vorgeschichte: Eine Frau aus Namur wollte der Familie in Aleppo helfen, dem Bürgerkrieg zu entkommen, und das auf legalem Wege mit einem sogenannten humanitären Visum. Francken befürchtete, dass diese Praxis Schule machen könnte, und weigerte sich ein Visum auszustellen, trotz Beschluss des Rates für Ausländerstreitsachen. Ein Gericht verurteilte Francken daraufhin zu einem Zwangsgeld von 4000 Euro.
In der vergangenen Woche wurde ein Gerichtsvollzieher vorstellig, um das Zwangsgeld einzutreiben. Francken zahlte nicht und ging in Berufung. In seinem Urteil erklärte das Brüsseler Erstinstanzgericht am Montag zwar, dass die Familie in Aleppo in Gefahr sei und ein Visum ausgestellt werden müsse, für die Verhängung eines Zwangsgeldes sei es aber nicht zuständig.
Die Anwälte der Familie kritisierten die Entscheidung. Damit habe die Familie kein Druckmittel mehr, um gegen eine in ihren Augen illegale Entscheidung des Staatssekretärs vorzugehen. Sie wollen Premier Charles Michel bitten, in der Angelegenheit einzugreifen. Francken war zufrieden über die Entscheidung, kein Zwangsgeld zu verhängen. Gegen den Beschluss des Rates für Ausländerstreitsachen, das Visum auszustellen, hat Francken jetzt Klage beim Staatsrat eingelegt.
VKr - Foto: Nicolas Maeterlinck (belga)