Die Ermittler wollten ein Gespräch abhören, das zwei Tatverdächtige via Skype geführt hatten. Skype weigerte sich, der Aufforderung nachzukommen und berief sich darauf, als ausländisches Unternehmen nicht der belgischen Telekommunikationsgesetzgebung zu unterstehen.
Außerdem sei es auch technisch nicht möglich gewesen, dem Gericht Zugriff auf das Gespräch zu verschaffen.
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