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Vaterschaftsklage von Delphine Boël: König Albert muss vor Gericht

25.10.201613:4525.10.2016 - 17:35
König Albert (Bild vom März 2015)
König Albert (Bild vom März 2015)

König Albert der Zweite muss im Zusammenhang mit der Vaterschaftsklage von Delphine Boël vor Gericht erscheinen. Das entschied das zuständige Brüsseler Erstinstanzgericht. Die Künstlerin Delphine Boël will mit dem Verfahren erreichen, dass sie offiziell als Tochter des ehemaligen Staatsoberhaupts anerkannt wird.

"Wir sind selber überrascht, zumal wir das gar nicht beantragt haben", sagt Alain De Jonge, der Anwalt von Delphine Boël. Seit Jahren strengt seine Mandantin eine Vaterschaftsklage gegen König Albert den Zweiten an. Ihre Mutter, Sybille de Selys Longchamps, hat - wie sie selbst bestätigte - jahrelang eine geheime Beziehung mit Albert gehabt, aus der dann eben Delphine hervorgegangen ist. Sie trägt den Nachnamen von Jacques Boël, der damals mit ihrer Mutter verheiratet war.

Nach einigem juristischen Hin- und Her hatte der Verfassungsgerichtshof im Februar die Klage grundsätzlich für zulässig erklärt und an das zuständige Erstinstanzgericht von Brüssel zurückverwiesen. Das sei aber inzwischen neu zusammengestellt, sagt Anwalt Alain De Jonge.

Und das neue Kollegium habe sich entschlossen, alle Parteien persönlich vorzuladen: Delphine Boël, ihr bis dato offizieller Vater Jacques Boël und eben auch König Albert. Diese Vorladung gilt erstmal als bindend, betont der Anwalt: Wenn ein Gericht etwas beschließt, dann habe man dem Folge zu leisten.

Der 82-jährige König Albert ist der erste König der Belgier, der sich vor Gericht verantworten muss. Da er nicht mehr im Amt ist, kommt er auch nicht mehr in den Genuss der entsprechenden Immunität.

Die Anhörung ist für den 21. Februar 2017 angesetzt.

rtbf/soir/dop/rop - Bild: Anthony Dehez/BELGA

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