Die Gründung des Opferfonds geht zurück auf das Jahr 1985 nach der Mordserie der Killerbande von Brabant. In den Fonds müssen alle verurteilten Straftäter in Belgien 150 Euro einzahlen.
Das Geld ist hauptsächlich vorgesehen für Fälle, in denen die Täter keine Entschädigung zahlen können. Die Obergrenze im Schadenfall liegt bei 125.000 Euro.
belga/rtbf/sh