Als kleinere Straftaten gelten zum Beispiel Diebstahl oder Brandstiftung. In geschlossene Psychiatrien kommen ab dem heutigen 1. Oktober nur noch Menschen, die schwere Verbrechen begangen haben.
Die Strafrechtsreform sieht auch strengere Regeln für Fachärzte vor, psychisch labile Straftäter untersuchen.
vrt/jp - Illustrationsbild: Anthony Dehez/BELGA