Die Verteidigung behauptet, dass im Rahmen der Ermittlungen nicht nur Gespräche zwischen den Angeklagten sondern auch zwischen den Angeklagten und ihren Anwälten abgehört worden seien. Das Gericht hat entschieden, dass die abgehörten Gespräche aus den Prozessakten gestrichen werden müssen.
Hauptfigur in dem Prozess ist Khalid Bouloudo, der 2006 bereits zu einer fünfjährigen Haftstrafe wegen Bildung einer islamistischen Terrorzelle verurteilt wurde. Diese ist verantwortlich für zwei Attentate in Casablanca und in Madrid.
Bouloudo soll zusammen mit zwölf weiteren Angeklagten junge Männer für die Terrormiliz IS angeworben und Syrienrückkehrer versteckt haben. Der Prozess wird am 18. Oktober fortgesetzt.
b/sh