"Täglich gibt es 13 Fahrerfluchtdelikte mit Personenschaden", sagt Benoît Godart, Sprecher des Instituts für Straßenverkehrssicherheit IBSR. Eine enorme Zahl, deswegen organisiert das IBSR die "Woche ohne Fahrerflucht".
"Menschen, die nach einem Unfall das Weite suchen, die haben in der Regel etwas zu verbergen, sind etwa unter Alkoholeinfluss oder heben ihre Papiere nicht in Ordnung", erklärt Godart.
Eine Untersuchung des Instituts für Verkehrssicherheit hat ergeben, dass 42 Prozent der Fahrer, die nach einem Unfall flüchten, Alkohol oder Drogen konsumiert hatten. 16 Prozent hatten entweder keinen Führerschein, keine gültigen Fahrzeugpapiere oder keine Versicherung für ihren Wagen.
Diese Verkehrsteilnehmer, die also Fahrerflucht und noch ein weiteres Delikt begehen, die will man künftig automatisch als Wiederholungstäter betrachten und entsprechend schwerer bestrafen. Grundsätzlich werde das Strafmaß von maximal zwei auf drei Jahre Gefängnis angehoben, sagte Justizminister Koen Geens. Außerdem wird die Verjährungsfrist um ein Jahr verlängert, um den Ermittlungen mehr Zeit einzuräumen.
Nach Aussage von Geens und Bellot gibt es in Belgien deutlich mehr Fälle von Fahrerflucht als in den Nachbarländern. Bei einem von zehn Unfällen mit Verletzten oder Toten entferne sich der Verursacher vom Unfallort. Die Regierung will dem Phänomen jedenfalls den Kampf ansagen.
rop/mh/km - Illustrationsbild: Jonas Roosens/Belga