Die Rektoren der Universitäten seien darüber informiert worden, dass sich die Medizinstudenten für das zweite Jahr einschreiben dürften, so Marcourt.
Der Hochschulminister stellte klar, die Tatsache, dass alle, die die Mindestanzahl Kredite bestanden hätten, weiterstudieren dürften, bedeute nicht, dass auch alle später automatisch eine Zulassung des Landesamtes für Kranken- und Invalidenversicherung erhalten würden.
Dies sei eine föderale Zuständigkeit und hänge nicht von den Gemeinschaften ab.
rtbf/mh - Foto: Nicolas Maeterlinck/Belga