Studenten, die zwar das erste Jahr bestanden hatten, aber nicht zum zweiten Jahr zugelassen worden waren, hatten bei Gericht Klage eingereicht.
Die Universität wird durch das Urteil verpflichtet, innerhalb von 48 Stunden die Einschreibung der betroffenen Studenten zu ermöglichen. Ansonsten droht ein Bußgeld von 1.000 Euro pro Tag, wie das Gericht am Dienstag festlegte.
Bereits Ende Juli hatte der Staatsrat das Auswahlverfahren gekippt, nach dem Medizin- und Zahnmedizinstudenten in der Französischen Gemeinschaft für das zweite Studienjahr zugelassen werden sollten.
belga/rtbf/est - Illustrationsbild: Siska Gremmelprez/BELGA