Bislang hatten Politiker doch ein gehöriges Glaubwürdigkeitsproblem: Während die Regierung entschied, das Renteneintrittsalter für den "Ottonormalverbraucher" auf schrittweise 67 anzuheben, durften Parlamentier weiterhin mit 55 in Rente - und das noch dazu nach lediglich 20 Dienstjahren.
Dass das auf Dauer nur schwer zu verkaufen war, zu dieser Einsicht sind jetzt die verschiedenen Parlamentspräsidenten des Landes gelangt. "Wir wenden jetzt auf Parlamentarier quasi eins zu eins dieselben Regeln an, die auch für die Bürger gelten", erklärte der Kammervorsitzende Siegfried Bracke in der VRT.
Heißt also: Ab 2030 etwa können auch Parlamentsabgeordnete erst mit 67 in Rente, bei 45 Dienstjahren. Die Regelung ist aber nur bedingt rückwirkend anwendbar. Erworbene Rechte blieben erhalten, sagte Bracke.
Mit der Reform verbunden ist aber auch eine Änderung des Parlamentarier-Statuts. Demnach haben Abgeordnete, die nicht mehr wiedergewählt werden, nach ihrer Amtszeit unter anderem auch das Recht auf Arbeitslosenunterstützung.
Roger Pint - Illustrationsbild: Yorick Jansens (belga)