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Neu: Meldepflicht für gefährliche Stoffe

13.09.201606:5713.09.2016 - 12:25
Waffen- und Sprengstoffarsenal in der Garage eines Ingenieurs bei Lüttich entdeckt
Kann man bisher unbehelligt einkaufen: Stoffe zum Bombenbau

Für chemische Stoffe, die zur Bombenherstellung dienen können, gilt ab sofort eine Meldepflicht. Das berichten die Zeitungen Het Laatste Nieuws und De Morgen. Demnach müssen Baumärkte oder auch Apotheken die Behörden benachrichtigen, wenn Kunden größere Mengen dieser Substanzen erwerben.

Spätestens die Anschläge von Paris oder Brüssel haben es gezeigt: Man braucht keinen professionellen Sprengstoff, um Bomben zu bauen. Die Terroristen hatten bei beiden Attentaten TATP benutzt, und diesen Stoff, den kann man mit ein paar chemischen Grundkenntnissen selbst zusammenrühren.

Vor diesem Hintergrund sei jetzt die belgische Gesetzgebung über den Verkauf von chemischen Produkten angepasst worden, wie die Zeitungen Het Laatste Nieuws und De Morgen berichten. Dies sei auf Druck der EU erfolgt, bestätigt auch Wirtschaftsminister Kris Peeters.

Demnach gibt es jetzt eine Liste von verdächtigen Stoffen, verbunden mit einer Meldepflicht. Wenn Kunden in einem Baumarkt oder in einer Apotheke größere Mengen dieser Produkte kaufen, dann müssen die Geschäftsleute Kontakt mit der Föderalen Polizei aufnehmen. In einem Schreiben werden sie dazu angehalten, möglichst auch auf besondere Merkmale der verdächtigen Kunden zu achten, um sie beschreiben zu können.

Meldepflichtig sind größere Mengen

Die Liste umfasst Stoffe wie Azeton, Schwefelsäure oder Kunstdünger. Wer verbotene Mengen dieser Produkte verkauft oder kauft, der riskiert nach dem neuen Gesetz bis zu 5 Jahre Haft und eine Geldbuße in Höhe von 100.000 Euro...

Wirtschaftsminister Peeters betonte jedoch auch, dass es um "größere Mengen" dieser verbotenen Stoffe geht. Und so stellt sich die berechtigte Frage: Kann man die Meldepflicht nicht einfach umgehen, indem man quasi mehrmals kleine Mengen kauft? Anscheinend ist ja auch der norwegische Attentäter Anders Bering Breivik so vorgegangen: Er hat sich sein Material sozusagen "zusammengehammstert", indem er eben immer kleinere Mengen von problematischen Stoffen gekauft hat.

Die Obergrenzen - also ab wann eine Menge als meldepflichtig gilt - wurden erstmal nicht genannt. Das erfahren wohl nur die betroffenen Geschäftsleute.

Sensibilisierung

Hier geht es natürlich auch um Sensibilisierung. Die Geschäftsleute, die eben potentiell gefährliche Produkte verkaufen, die sollen wohl noch einmal auf die möglichen Gefahren aufmerksam gemacht werden. Und das soll dann dazu führen, dass man eben auch hellhörig wird, wenn sich z.B. ein Kunde nervös verhält oder eben keine plausible Erklärung dafür liefern kann, wofür er ein bestimmtes Produkt braucht.

Dementsprechend müssen Geschäftsleute jetzt übrigens auch melden, wenn es bei ihnen einen Einbruch gab und dabei eben solche Stoffe verschwunden sind.

Roger Pint - Illustrationsbild: RTBF

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