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Indexsprung bei Mieten: Verband der Haus- und Wohnungseigentümer klagt vor Verfassungsgericht

26.08.201613:09
Hausschlüssel
Illustrationsbild: Jonas Hamers/Belga

Für alle Mieter in der Wallonischen Region gab es Anfang des Jahres eine gute Nachricht aus Namur: Die Mieten dürfen erstmal nicht steigen. Was die Mieter gefreut hat, löste bei den Vermietern Verärgerung aus. Sie sehen sich um Einnahmen betrogen. Weil bislang alle Beschwerden erfolglos waren, hat der nationale Verband der Haus- und Wohnungseigentümer jetzt Klage vor dem Verfassungsgericht eingereicht.

Nein, so geht es nicht. Dem Verband der Haus- und Wohnungseigentümer, kurz, SNPC, ist jetzt der Kragen geplatzt. Klage vor dem Verfassungsgericht - gegen die Regierung der Wallonischen Region. Die hatte beschlossen, die Mieten auf ihrem Niveau von 2015 einzufrieren.

Normalerweise dürfen Mieten ja jedes Jahr erhöht werden, entsprechend der Entwicklung des so genannten Index. Doch für 2016 fand die wallonische Regierung das nicht gerechtfertigt. Warum? Weil die Föderalregierung beschlossen hatte, die automatische Erhöhung der Löhne auszusetzen. Die Löhne passen sich normalerweise auch immer der Entwicklung des Index an. Im Zuge ihrer Sparmaßnahmen beschloss die Föderalregierung jedoch: 2016 gibt es diese Erhöhung nicht.

Beim SNPC sieht man sich als Opfer

Die Rechnung in der Wallonie war jetzt: Wenn die Menschen nicht mehr Geld verdienen, sollen sie auch nicht mehr Miete bezahlen. Der Applaus der Mieter war gewiss. Beim SNPC dagegen sieht man sich als Opfer. Verbandspräsident Olivier Hamal sagt: Was uns am meisten ärgert ist, dass es keine Maßnahme gibt, um uns für die Lasten zu entschädigen, die wir als Eigentümer stemmen müssen. Man hat sich überlegt, dass man die Ausgaben für Arbeiter begrenzen sollte, aber dass die Eigentümer ruhig zahlen können - auch wenn die Kosten für sie immer mehr steigen. In dieser Äußerung klingt an, dass der Streit auch ideologische Züge trägt. Hamal spricht von Arbeitern und Eigentümern.

Diese Sprache kommt nicht von ungefähr. Der klagenden Verband wirft der wallonischen Regierung nämlich genau das vor: Aufgrund von ideologischen Positionen den Mietindexsprung beschlossen zu haben. Hamal begründet das auch. Elio Di Rupo, Präsident der wallonischen Sozialisten PS, habe in einem Brief an den Verband geschrieben, dass diese Entscheidung zum Mietindexsprung als eine Antwort zu verstehen sei auf die Quasi-Aggression gegen die Arbeitnehmer seitens der rechts-liberalen Föderalregierung. Die Aggression nämlich, die automatische Lohnerhöhung auszusetzen.

Wallonische Regierung verteidigt Entschluss

Seitens der wallonischen Regierung verteidigt man den Entschluss. PS-Minister Paul Furlan, zuständig für Wohnraum in der Wallonie, zeigt sogar ein gewisses Verständnis für die Vermieter. Er sagt: "Ich mache keine Jagd auf die Eigentümer. Die meisten Eigentümer haben gespart, um sich mit ihrem Eigentum letztlich eine etwas anders gestaltete Einkommensmöglichkeit zu eröffnen. In dieser Hinsicht bleiben die Mieten in der Wallonie auch äußerst attraktiv. Aber man muss auch die Situation der Mieter verstehen, und auch die Position der wallonischen Regierung. Sie will darauf achten, die Kaufkraft der Menschen zu erhalten."

Das Verfassungsgericht muss jetzt entscheiden, wer Recht in diesem Streit hat. Ist es richtig, dass die wallonische Regierung aus Sozialisten und der Humanisten der CdH sich quasi zum Anwalt der - überspitzt formuliert - armen Leute macht? Oder darf sie das nicht, weil hier mit ungleichem Maß gemessen wird, der Mietindexsprung die Vermieter diskriminiert, die Entscheidung ungerecht und nur ideologisch gerechtfertigt ist?

Das Urteil dazu wird mehrere Monate auf sich warten lassen.

Kay Wagner - Illustrationsbild: Jonas Hamers/BELGA

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