Die Lütticher Anklagekammer beschloss am Vormittag eine Verlängerung der Untersuchungshaft von Abdallah Ait Oud. Seine Anwälte hatten die Freilassung des 38-Jährigen gefordert, da nach ihrer Ansicht nicht ausreichend Beweise gegen den Mann vorliegen. Nach Auffassung der Richter gibt es jedoch ausreichend Hinweise auf eine Schuld von Ait Oud. So sei er am Tag des Verschwindens der Mädchen in der Nähe gewesen, habe sich mehrere Tage den Justizbehörden entzogen und in der Zwischenzeit sein Äußeres verändert. Schließlich sei er vorbestraft wegen Sexualverbrechen.
Ob die Autopsie der Kinderleichen neue Erkenntnisse über die Umstände ihres Todes gebracht hat, die den Hauptverdächtigen zusätzlich belasten, ist noch nicht klar. Bislang hat die Staatsanwaltschaft die Ergebnisse noch nicht veröffentlicht.
Lütticher Anklagekammer entscheidet über Haftverlängerung
Der Hauptverdächtige im Mordfall Stacy und Nathalie bleibt bis auf weiteres in Haft.